Schmutz- und Regenwasseranschlüsse werden hergestellt

Am 15.11.2019 hat sich einiges getan auf der Baustelle und die Gewerke geben sich mal wieder die Klinke in die Hand. Unser Tiefbauer, die Firma Zingelmann, hat die Schmutz- und Regenwasseranschlüsse erstellt. Als die Erdarbeiten im März durchgeführt worden sind, hat der Tiefbauer die Schmutz- und Regenwasserleitungen schon die gesamte Auffahrt auf unserem Grundstück vorgestreckt, damit wir die schöne Baustraße nicht wieder aufreißen müssen. Somit waren nur noch die Leitungen rund um das Haus zu legen.

Pünktlich um 7 Uhr rollte der Minibagger an und begann fleißig die Gräben für die Leitungen auszuheben. Als erstes wurden die Schmutzwasserleitungen angeschlossen. Dies sind die Leitungen, die normalerweise am tiefsten liegen.

Entwässerungsleitungen müssen richtig dimensioniert werden, damit das Abwasser fließen kann und Verstopfungen verhindert werden. Bei zu gering dimensionierten Leitungen kann das Abwasser nicht aufgenommen werden, bei zu großen Leitungen besteht die Gefahr, dass Fäkalien und Feststoffe liegen bleiben und sich sammeln, was ebenfalls zu Verstopfungen führt. „Viel hilft viel“ gilt also nicht! Wichtige Parameter für die Dimensionierung von Entwässerungsleitungen sind das Gefälle und die Rohrdurchmesser, die den Schmutzwasserabfluss ergeben.

Wird Schmutzwasser in liegenden Leitungen entwässert, muss eine ausreichende Schwimmtiefe gegeben sein, diese ist mit dem sogenannten Füllungsgrad definiert. Beispiel h/di = 0,5 heißt, dass während des Entwässerungsvorgangs die Leitung zur Hälfte mit Wasser voll ist. Bevor die Nennweiten der Leitungen bestimmt werden, muss das Gefälle bekannt sein. Für liegende Schmutzwasserleitungen im Gebäude liegt das Mindestgefälle bei 0,5 cm/m (1:200), die Mindestfließgeschwindigkeit ist mit bei einem Füllungsgrad von h/di = 0,5 auf 0,5 m/s festgelegt. D.h. je mehr Wasser ablaufen soll, desto mehr Gefälle muss die Leitung haben, um den Füllungsgrad von 0,5 nicht zu unterschreiten. Grundleitungen außerhalb des Gebäudes können mit einem Füllungsgrad von 0,7 entwässert werden, die Fließgeschwindigkeit muss bei 0,7 m/s liegen. Das Mindestgefälle ist mit 1:DN definiert, d.h. eine Leitung DN 100 wird mit einem Gefälle von mindestens 1:100 (1 cm/m ) verlegt.

Quelle: baunetzwissen.de

Das Grundstück sah so schön aus, jetzt ist wieder alles aufgebuddelt, naja, das muss ja leider sein. Die Regenwasserleitungen wurden am 18.11.2019 verlegt. Alle Fallrohre wurden angeschlossen. Außerdem wurden einige „blinde“ Leitungen für Terrasse, Garagentorentwässung (Ecodrain) und ein Vordach über der Tür verlegt. Somit sind wir für alle Fälle gerüstet, um noch einige Anschlüsse zu erstellen. Zusätzlich wurde unsere Sickergrube für die Drainage an den Regenwasserschacht angeschlossen. Somit kann sie überlaufen, wenn sie zu voll ist.

Die Gräben wurden alle zugeschüttet und es sah nun schon wieder nach Grundstück aus. Naja, bis zum nächstes Tag, da sollten die Rohrbauer kommen, um den Frischwasseranschluss zu erstellen. Aber warum buddelt man denn den Graben wieder zu, ganz einfach, Schmutzwasser und Frischwasser dürfen nicht im selben Graben liegen. Solche Vorschriften gibt es auch nur in Deutschland :)